Energieaudit. Was Unternehmer wissen müssen.

Energieaudit. Was Unternehmer wissen müssen.

Energieaudit nach DIN EN 16247-1 – eine lohnende Verpflichtung

Seit April 2015 sind deutsche Unternehmen gesetzlich verpflichtet, ein Energieaudit durchzuführen. Befreit sind nur solche Firmen, die laut der Definition der Europäischen Union als kleine oder mittelgroße Unternehmen (KMU) gelten. Außerdem Unternehmen, die bereits ein zertifiziertes Energiemanagement vorweisen können.

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Nicht verpflichtet, aber gefördert: KMU

Kleine und mittlere Unternehmen sind zwar nicht zum Energieaudit verpflichtet, können aber ihren Energieverbrauch durch Umsetzung der Empfehlungen einer Energieberatung bis zu 15 Prozent senken. Hierfür vergibt das BAFA seit dem 01.01.2015 im Programm „Energieberatung im Mittelstand“ Fördermittel für die Energieberatung von KMU.
Die Höhe der Förderung des Energieaudits ist abhängig von den jährlichen Energiekosten: Betragen diese mehr als 10.000 Euro, beträgt die Zuwendung 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten bis maximal 8.000 Euro. 

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